Mittwoch, 12. August 2015

Rassismus im Koran


Zuerst einmal der schweizerische Strafartikel § 261 zur Rassendiskriminierung. Den Strafartikel habe ich nummeriert, damit ich die Rassendiskriminierung mit dem Koran kurzer Hand aufzeigen kann.:
(1.) Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
(2.) wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
(3.) wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
(4.) wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
(5.) wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Das Strafgesetz gegen die Rassendiskriminierung ist so formuliert, dass Frauen nicht geschützt sind, denn das weibliche Gen gehört nicht zur Rasse, noch zur Ethnie. So lasse ich die Frauenfeindlichkeit im Koran einmal beiseite. Dafür wird die religiöse Zugehörigkeit in die Rassendiskriminierung aufgenommen.
Zu Absatz 1:
Der Koran ist die Hassschrift per exelance: "Wir haben die Teufel zu Freunden derer gemacht, die nicht glauben." (Sure: 7:27) UND: "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich seiet. Nehmet euch daher keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern auf Allahs Weg. Und wenn sie sich abkehren, dann ergreifet sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmet euch keinen von ihnen zum Freunde oder zum Helfer." (Sure 4:89)
Zu Absatz 2:
Der Koran ist durch und durch rassendiskriminierend, denn er teilt die Gesellschaft in Muslime und Nicht-Muslime (Kafir/Kuffar) ein. Die Kuffar werden in drei Arten eingeteilt:
  • Dhimmis
  • Harbis
  • Mustamins 
Die Dhimmis ("Schutzbefohlene") haben eingeschränkte Rechte und müssen eine Schutzsteuer zahlen: "Kämpfet wider diejenigen aus dem Volk der Schrift, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und die nicht als unerlaubt erachten, was Allah und Sein Gesandter als unerlaubt erklärt haben, und die nicht dem wahren Bekenntnis folgen, bis sie aus freien Stücken den Tribut entrichten und ihre Unterwerfung anerkennen." (Sure 9:29) Die Harbis ("zum Kriege gehörend") haben keine Rechte, auch kein Recht auf Leben, denn sie haben sich nicht unterworfen, müssen getötet werden. Die Mustamins, bekommen einen zeitlichen Schutzvertrag, wenn sie islamisches Gebiet kurzfristig betreten.
Zu Absatz 3:
Überall, wo religiöse Muslime einen öffentlichen Stand hinstellen, um für den Koran zu werben, oder hier im Web missionieren, machen sich die Murslime strafbar, denn das Töten von Nicht-Muslimen (Harbis) ist im Koran erlaubt, was schlimmer als eine Diskriminierung ist. Da die Moschee als nicht öffentlich gilt, dürfen sich dort die Muslime mit der Mord-Kultur austoben. Der Koran diskriminiert alle Nicht-Muslime (Kuffar).

Zu Absatz 4:
Die Kriege Mohammeds waren Eroberungskriege, da religiöse Muslime die Raub- und Mordzüge verleugnen, machen sich diese strafbar, weil die Muslime Völkermorde verleugnen. Das Töten von Nicht-Muslimen (Harbis) wird mit Allahs Ordnung gerechtfertigt, was wiederum strafbar ist.

Zu Absatz 5:
Eine Moschee ist ein islamischer Staat im fremden Land. Die Moschee ist also nicht für die Allgemeinheit bestimmt, sondern nur für die religiösen Muslime. Aber dennoch, die unreinen Nicht-Muslime (Kuffar) haben in einer Moschee keinen Zutritt: "O die ihr glaubt! wahrlich, die Götzendiener sind unrein. Drum sollen sie nach diesem ihrem Jahr sich der Heiligen Moschee nicht nähern. Und falls ihr Armut befürchtet, so wird euch Allah gewiss aus Seiner Fülle reich machen, wenn Er will. Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise." (Sure 9:28)
Nach dem Strafgesetz müsste der Koran verboten werden, denn der Islam ist Rassismus pur. Aber dieses Strafgesetz wird nie gegen den Islam angewendet, weil der Islam ein geschütztes Verbrechen im Kleide einer Weltreligion ist. Falls jemand jemals wegen Islam-Kritik als Rassist angeprangert wird, dann weiss nun jedermann, wie zu argumentieren ist.

Wenn ich Rassismus kritisiere, bin ich dann ein Rassist ???
Wenn ich das Töten ablehne, bin ich dann ein Rassist ???
Wenn ich den Dschihad ablehne, bin ich dann ein Rassist ??? 

Der Koran ist von Allah diktiert und hat ewige Gültigkeit. Wer dem Koran widerspricht, widerspricht Allah. Deswegen ist der Koran für religiöse Muslime mehrwertig und nicht änderbar, denn das Neue Testament ist von Menschen als Zeugnis geschrieben und nicht von Gott diktiert. In Europa treffen zwei Welten aufeinander, die nicht miteinander vereinbar sind, ausser die eine Seite siegt.