Art. 173
Üble Nachrede
1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,
wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.
3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.
4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.
5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.
Als Bloggerin habe ich Pflichten einzuhalten, aber auch Rechte bei der Veröffentlichung meiner Berichte. Einerseits habe ich das Recht der Meinungsfreiheit und andererseits die Pflicht die Strafgesetze einzuhalten. Das Journalisten-ABC sollte einem Blogger bekannt sein. Leider haben viele Blogger bei diesem Thema Nachholbedarf.
Besonders wenn ich Personen kritisiere, muss ich oft lesen, dass das strafbare Verleumdung sei. Wenn dem so wäre, müsste jede Zeitung die Druckerei schliessen.
Wenn dem so wäre, müsste Barrack Hussein Obama extra ein Büro auftun, um alle Kritiker zu verklagen. Aber dem ist nicht so, denn die Grundregel ist: Ich darf über alles schreiben, wenn es der Wahrheit entspricht und wenn ein öffentliches Interesse besteht.
Das ist auch der Grund, dass ich in meinen Berichten, wenn ich eine Kritik formuliere immer die Beweise mitliefere. Die Zitate sind bequellt und direkt verlinkt. Dabei führe ich nur kurze Zitate auf, weil ganze Artikel zu zitieren ist ebenfalls nicht erlaubt, weil das ist dann wieder Diebstahl am "Geistigen Eigentum", das sind heute die Urheberrechte.